Übergangsverfahren weiterführende Schulen
Aufnahme an den weiterführenden Schulen
08. Februar: Ausgabe von Grundschulempfehlung und Halbjahresinformation |
12. Februar: Antrag auf Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren |
Das Beratungsgespräch kann pandemiebedingt möglicherweise nur telefonisch erfolgen. Tests werden bei Bedarf unter Berücksichtigung der geltenden Hygieneregelungen durchgeführt. |
08. bis 11.März: Anmeldung an den weiterführenden Schulen |
Den organisatorischen Ablauf der Schulanmeldung entnehmen Sie bitte der Homepage der gewünschten Schule. |
Eltern, die das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von ihnen gewünschten Schule zum regulären Termin anmelden. |
1. April – Ummeldung möglich |
Kinder, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, können bis zu diesem Tag eine Ummeldung vornehmen. |
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