Rettungsring
14. März 2020

Notbetreuung während der Schulschließung

Im Laufe des Montages werden wir eine Notbetreuung organisieren. Dabei werden wir uns an den Vorgaben des Kultusministeriums orientieren. 

"Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Eziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, -3- Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind."

                                                                                                                                                         Kultusministerium BW, Schreiben vom 13. März 

Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Betreuung haben werden gebeten, sich mit der Schule in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme per E-Mail, mit der Sie uns Ihren Bedarf anmelden. Wir werden dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Unabdingbar ist es, dass Sie uns bitte ihre berufliche Situation schildern, über die wir aus Gründen des Datenschutzes nicht informiert sind. 


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