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08. Jun 2020

Unterrichtsbeginn nach den Pfingstferien

Nach den Pfingstferien werden alle unsere Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System wieder zu uns in die Schule kommen. Die Planung/ Übersicht ist allen Eltern bereits zugegangen.

Ergänzend zum Präsenzunterricht wird  bis auf weiteres auch die Betreuung in der Notgruppe angeboten. Die Zugangsmodalitäten sind Ihnen bekannt, den überarbeiteten Antrag finden Sie auf der Homepage.

Aktuell wird die Notgruppe ausschließlich von Kindern genutzt, die im Hort oder der Verlässlichen Grundschule angemeldet sind.  Daher beschränke ich meine Ausführungen im Folgenden auf diese beiden Gruppen.

 

Ihr Kind besucht die VGS

Ihr Kind kommt morgens in die VGS und wird dort bis zum Unterrichtsbeginn betreut. Entweder nimm Ihr Kind am Präsenzunterricht teil, oder es ist in der Notgruppe untergebracht und wird dort versorgt. Teilweise sind die Notgruppen in den Klassenzimmern der Präsenzgruppen mit untergebracht.  Anschließend übernimmt dann wieder das Team der VGS im von Ihnen gebuchten Zeitraum.

 

 Ihr Kind besucht den Hort

Sie nutzen den Hort zu den gebuchten Zeiten. Um 8.20 Uhr beginnt für Ihr Kind die Betreuung in der Notgruppe in den Lerngruppen, oder Ihr Kind besucht planmäßig den Präsenzunterricht in der Schule. Im Anschluss übernimmt mittags das Hort-Team die Kinder mit dem Mittagessen. Ihr Kind bleibt für die gebuchte Zeit im Hort.

 

Die Notbetreuung in der Schule, die von den Kolleginnen übernommen wird, muss auf die Zeit von 8.20 Uhr bis 11.55 Uhr begrenzt werden. In der aktuellen Situation sehen wir uns nicht in der Lage, individuelle Pakete zu schnüren, um jedem Anspruch gerecht zu werden.

Aktuell sehen wir uns mit der Anzahl der betreuten Kinder an der Grenze unserer Aufnahmekapazitäten. Falls die Nachfrage nach Notbetreuung weiterhin so hoch bleibt, so werden wir die Gruppe der „notbetreuten“ Kinder kritisch prüfen müssen. In enger Abstimmung mit dem Schulträger muss dann eine Auswahl getroffen werden bzw. eine Beschränkung erfolgen. Diese Entscheidung wird bei der Stadt getroffen und betrifft dann auch Kinder, die die Gruppe bereits besuchen. Für die Zukunft werden eingehende Anträge zunächst einer gründlichen Prüfung unterzogen, denn nicht jedes Kind wird aufgenommen werden können. Die Stadt wird zudem einen Kostenbeitrag für die Notbetreuung erheben, der sich am Satz der VGS/ Hort orientiert.


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